Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1. ALLGEMEIN

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über den Kauf/Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch VOLNUTRITION.

1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.

1.3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen VOLNUTRITION und dem Vertragspartner können nicht ohne schriftliche Zustimmung von VOLNUTRITION an Dritte übertragen werden.

1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich derjenigen des Vertragspartners, werden von VOLNUTRITION nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart und von VOLNUTRITION bestätigt.

ARTIKEL 2. ANGEBOTE

2.1. Alle Angebote sind unverbindlich und gültig, solange der Vorrat reicht. Ein Angebot mit einer Frist kann von VOLNUTRITION dennoch widerrufen werden, selbst nach Erhalt der Bestellung, sofern dies innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestellung geschieht.

2.2. In Preislisten oder im Internet (Website), Angeboten und anderen Dokumenten angegebene Mengen, Gewichte, Maße, Preise usw. sind nur informativ. Obwohl die wichtigsten Merkmale der Produkte so genau wie möglich dargestellt werden, haben sie den Charakter einer ungefähren Angabe und binden VOLNUTRITION nicht.

ARTIKEL 3. VERTRÄGE

3.1. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsgültig zustande gekommen, nachdem VOLNUTRITION die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat. Der Inhalt des Vertrags wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von VOLNUTRITION und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

3.2. Wenn nach Erteilung des Auftrags ein zusätzlicher Auftrag erteilt wird, entfällt die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit.

3.3. Vertragspartner und VOLNUTRITION vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Bedingungen in Artikel 3.1 und 3.2 erfüllt sind. Insbesondere das Fehlen einer Unterschrift beeinträchtigt nicht die verbindliche Kraft des Angebots und dessen Annahme.

ARTIKEL 4. PREISE

4.1. Alle Preisangaben und die Preise, die VOLNUTRITION anzeigt, sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer und anderer mit dem Vertrag verbundener Kosten, wie Abgaben.

4.2. Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, es wird anders angegeben.

4.3. Wenn nach Abschluss des Vertrags die Preise von Materialien, Steuern und/oder anderen Faktoren, die den Preis der Waren mitbestimmen, eine Änderung erfahren, ist VOLNUTRITION berechtigt, diese Preisänderungen weiterzugeben. Preiserhöhungen von mehr als 10% geben dem Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern dies schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgt. Eine solche Kündigung gibt dem Vertragspartner kein Recht auf Schadenersatz.

ARTIKEL 5. ZAHLUNG

5.1. Bei Bestellungen über die Internetseite kann mit den auf der Seite angegebenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden. Bei der Zahlung mit einer von einem Dritten ausgegebenen Kreditkarte oder elektronischen Zahlungsmethode gelten die Bedingungen des jeweiligen Kartenherausgebers oder der Bank. Zahlungen

mittels Rechnungen, sofern ausdrücklich vereinbart, erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

5.2. Der Vertragspartner ist in Verzug nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungsfrist, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, unabhängig davon, ob die Überschreitung dem Vertragspartner zurechenbar ist oder nicht.

5.3. Unbeschadet ihrer weiteren Rechte ist VOLNUTRITION dann berechtigt, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1,5% pro Monat oder einem Teil eines Monats zu berechnen, gerechnet ab dem betreffenden Fälligkeitsdatum.

5.4. Alle von VOLNUTRITION im Rahmen eines Streits mit dem Vertragspartner entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, sowohl als Kläger als auch als Beklagter, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.5. Eingehende Zahlungen werden zur Begleichung der ältesten offenen Posten verwendet – einschließlich Zinsen und Kosten, selbst wenn der Vertragspartner anders angibt.

5.6. Um Ihnen die Zahlungsmethoden von Klarna anzubieten, können wir Ihre Kontakt- und Bestelldaten während des Bezahlvorgangs (Checkout) an Klarna weitergeben, damit Klarna beurteilen kann, ob Sie für die Zahlungsmethoden von Klarna in Frage kommen und diese Zahlungsmethoden für Sie maßschneidern kann. Ihre persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Klarna verarbeitet.

ARTIKEL 6. ABKÜHLUNGSPERIODE, STORNIERUNG UND RETOUREN BEI PHYSISCHEN PRODUKTEN

6.1. Der Vertragspartner hat das Recht auf eine Abkühlungsperiode von 30 Tagen nach Lieferung des physischen Produkts, sofern der Vertragspartner ein Verbraucher ist und die Verpackung nicht beschädigt wurde. Dieses Recht entfällt auch, wenn die Produkte benutzt wurden. Unternehmen sind laut dem Fernabsatzgesetz 2001 von diesem Recht ausgeschlossen. Der Vertragspartner (Verbraucher) kann ein Produkt innerhalb der genannten 30 Tage zurücksenden. Das oben Genannte gilt nicht für digitale Produkte und Dienstleistungen, einschließlich aller Coaching by VOLNUTRITION Dienstleistungen und Produkte.

6.1A. Wenn Sie von der Rücksendemöglichkeit Gebrauch machen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über kundenservice@volnutrition.nl, geben Sie die Bestellnummer im Betreff der E-Mail an und nennen Sie den Grund für die Rücksendung. Abhängig vom Grund der Rücksendung können Sie das Paket ausreichend frankiert oder kostenfrei zurücksenden.

6.2. Bedingungen für das Rückgaberecht: Das physische Produkt darf nicht benutzt worden sein und muss noch in neuem, wiederverkaufbarem Zustand sein. (Der Verbraucher muss das Produkt ansehen und anprobieren können, aber nicht benutzen). Es muss unbeschädigt, vollständig und in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

6.3. Wenn der Vertragspartner von seinem Widerrufsrecht gemäß dem vorherigen Absatz Gebrauch gemacht hat und das Produkt unbenutzt und in der Originalverpackung mit eventuell beigefügten Zubehörteilen ohne Gebrauchsschäden an VOLNUTRITION zurückgegeben wird, übernimmt VOLNUTRITION die Rückerstattung an den Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt.

6.4. Im Falle einer Stornierung durch Unternehmen sind alle von VOLNUTRITION im Zusammenhang mit der Bestellung bzw. dem Auftrag entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sofort fällig, mindestens jedoch 10% der Hauptsumme, gegebenenfalls zuzüglich etwaiger von VOLNUTRITION infolge der Stornierung erlittener Schäden.

6.5. Wenn der Gesamtwert der Bestellung nach der Rücksendung unter 150 € liegt, ist VOLNUTRITION berechtigt, dennoch Versandkosten von 3,95 € zu berechnen.

ARTIKEL 7. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO BEI PHYSISCHEN PRODUKTEN

7.1. Grundsätzlich strebt VOLNUTRITION an, Bestellungen, die an einem Werktag vor 17:00 Uhr aufgegeben wurden, noch am selben Tag zu versenden. Die in dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung genannte bzw. vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als fester Termin und wird nur ungefähr angegeben, auch nicht, wenn sie vom Vertragspartner ausdrücklich akzeptiert wurde.

7.2. Falls der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Lieferung nicht angetroffen wird, werden die Waren am folgenden Tag erneut angeboten. In beiden Fällen wird eine Notiz hinterlassen, die besagt, dass die Lieferung auf dem Postamt abgeholt werden kann.

7.3. Bei Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.

7.4. Die genannte bzw. vereinbarte Lieferfrist verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem:

  • eine Verzögerung in der Herstellung und/oder dem Versand und/oder jeder anderen die Ausführung vorübergehend verhindernden Umstand auftritt, unabhängig davon, ob dies VOLNUTRITION zuzurechnen ist;
  • der Vertragspartner in einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber VOLNUTRITION säumig ist oder begründete Befürchtungen bestehen, dass er darin säumig sein wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht;
  • der Vertragspartner VOLNUTRITION nicht in die Lage versetzt, den Vertrag auszuführen; diese Situation tritt unter anderem auf, wenn der Vertragspartner es versäumt, den Lieferort anzugeben.

7.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bei VOLNUTRITION gekauften Waren entgegenzunehmen und zu überprüfen (siehe Garantie). Wenn diese Waren vom Vertragspartner abgelehnt werden oder die Lieferung nicht möglich ist, werden die Waren von VOLNUTRITION gelagert, und zwar auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Die Lagerkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. VOLNUTRITION wird die Erfüllung verlangen, behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag ohne gerichtliche Einmischung aufzulösen, unbeschadet des Rechts von VOLNUTRITION auf Schadensersatz.

 ARTIKEL 8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Vertragspartner ausdrücklich an, dass alle Entwürfe, Informationen, Bilder und andere Inhalte das Produkteigentum von VOLNUTRITION sind und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, verwandte Rechte, Patente und Designrechte.

8.2. VOLNUTRITION gewährt dem Vertragspartner ein persönliches, begrenztes, nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und von VOLNUTRITION widerrufbares Recht, die Dienstleistungen und Produkte von VOLNUTRITION für streng persönliche Zwecke und unter den Bedingungen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, zu nutzen.

8.3. Nach Beendigung der Dienstleistung (durch Ablauf der Vertragsdauer oder durch zwischenzeitliche Beendigung durch VOLNUTRITION gemäß Artikel 5.3) besitzt der Vertragspartner nicht mehr das Recht, die von VOLNUTRITION erbrachten Dienstleistungen und Produkte zu nutzen. Das Konto des Vertragspartners wird dann für den Vertragspartner gesperrt. Produkte und Dienstleistungen, die während der Laufzeit der Mitgliedschaft geliefert wurden, bleiben Eigentum von VOLNUTRITION, werden nach Ablauf der Vertragsdauer nicht an den Vertragspartner weitergegeben und dürfen vom Vertragspartner nicht weiter verbreitet werden.

8.4. Wenn VOLNUTRITION und ein Dritter in einem Vertrag eine Lizenzvergabe für eines oder mehrere Produkte oder Dienstleistungen von VOLNUTRITION festlegen, handelt es sich dabei um ein begrenztes, nicht übertragbares, nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der betreffenden Produkte und Dienstleistungen.

8.5. Der Vertragspartner hat niemals das Recht, Entwürfe, Bilder, Informationen und andere Inhalte von VOLNUTRITION zu kopieren, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen und/oder für direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke zu verwenden, es sei denn, dies wurde schriftlich ausdrücklich anders mit VOLNUTRITION vereinbart.

ARTIKEL 9. KOMMUNIKATION

9.1. Die Kommunikation zwischen VOLNUTRITION und dem Vertragspartner kann auf verschiedene Weisen stattfinden, beispielsweise mittels Softwareanwendungen, Update-Benachrichtigungen oder Erinnerungen und E-Mail.

9.2. Der Vertragspartner stimmt zu, dass VOLNUTRITION den Vertragspartner kontaktieren kann, wenn sie dies für notwendig hält, um Informationen über Änderungen oder Updates der Dienste zu erhalten.

9.3. Der Vertragspartner erkennt an, dass VOLNUTRITION ihn/sie für kommerzielle Zwecke kontaktieren darf. Dem Vertragspartner wird die Möglichkeit geboten, nach einer ersten Kontaktaufnahme zu erklären, dass er/sie in Zukunft nicht mehr kontaktiert werden möchte.

9.4. VOLNUTRITION darf jederzeit Benutzerkommunikationen oder andere Teile der von beiden Parteien geteilten Informationen ohne weitere Ankündigung löschen, sofern dieses Löschen durch den Inhalt dieser Kommunikationen gerechtfertigt wird.

ARTIKEL 10. AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

10.1. VOLNUTRITION wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.

10.2. VOLNUTRITION ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon ohne Zustimmung des Vertragspartners an Dritte auszulagern oder von diesen ausführen zu lassen, die nicht bei VOLNUTRITION angestellt sind.

10.3. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass alle Daten, von denen VOLNUTRITION angibt, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, oder von denen der Vertragspartner vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie notwendig sind, rechtzeitig an VOLNUTRITION übermittelt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an VOLNUTRITION übermittelt werden, hat VOLNUTRITION das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.

ARTIKEL 11. GARANTIE / REKLAMATION

11.1. VOLNUTRITION garantiert, dass alle Waren für den Zweck geeignet und rechtlich zulässig sind, für den sie bestimmt sind, und dass sie den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

11.2. Vorbehaltlich der anderweitigen Bestimmungen in diesen Bedingungen steht VOLNUTRITION für die Solidität sowie die Qualität der von ihr gelieferten Produkte ein. Sollte ein Produkt durch den Versand unbrauchbar beschädigt sein oder nicht dem Bestellten entsprechen, hat der Vertragspartner die Möglichkeit, dieses Produkt zurückzusenden.

11.3. Die Garantien bezüglich der gelieferten Waren liegen beim Hersteller der betreffenden Waren.

11.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor der Verwendung der gelieferten Produkte die beigefügten Informationen und Ratschläge des Herstellers zu lesen.

11.5. Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn:

  • die gelieferten Waren einen oder mehrere Mängel bzw. Abweichungen aufweisen, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen;
  • die Waren für einen anderen Zweck verwendet wurden, als für den sie normalerweise bestimmt sind, oder nach Meinung von VOLNUTRITION auf unsachgemäße Weise verwendet, gelagert oder transportiert wurden;
  • der Schaden durch Nachlässigkeit des Vertragspartners verursacht wurde oder weil der Vertragspartner entgegen den Anweisungen, Hinweisen und Ratschlägen von VOLNUTRITION gehandelt hat;
  • der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber VOLNUTRITION (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht nachgekommen ist.

11.6. Wenn der Vertragspartner unter Beachtung des in dem betreffenden Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Festgelegten innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich reklamiert und seine Reklamation von VOLNUTRITION als begründet angesehen wird, wird VOLNUTRITION nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren (oder Teile davon) kostenlos ersetzen (wobei die ersetzten Waren ihr Eigentum werden) oder eine Preisminderung gewähren.

11.7. Die Bearbeitung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus.

11.8. Wenn außerhalb der oben beschriebenen Fälle einer Beschwerde Beachtung geschenkt wird, geschieht dies vollkommen unverbindlich, und der Vertragspartner kann daraus keine Rechte ableiten.

ARTIKEL 12. PRÜFUNG

12.1. Die Waren werden vor der Lieferung von VOLNUTRITION kontrolliert. Der Vertragspartner hat das Recht, die Waren vor der Lieferung auf eigene Kosten zu prüfen, zu einem von VOLNUTRITION festgelegten Zeitpunkt und Ort.

ARTIKEL 13. NICHTERFÜLLUNG / AUFHEBUNG / AUSSETZUNG

13.1. VOLNUTRITION ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Intervention, ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung auszusetzen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadenersatz), wenn:

  • der Vertragspartner gegen eine Bestimmung des Vertrages zwischen den Parteien verstößt;
  • der Vertragspartner verstirbt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder Konkurs beantragt oder wenn der Konkurs des Vertragspartners beantragt wird;
  • auf ein Vermögensgut des Vertragspartners eine Beschlagnahme erfolgt.

13.2. Das in Absatz 1 dieses Artikels Festgelegte gilt entsprechend, wenn der Vertragspartner, nach schriftlicher Aufforderung dazu, nicht innerhalb von sieben Tagen nach Auffassung von VOLNUTRITION angemessene Sicherheit gestellt hat.

ARTIKEL 14. EIGENTUMSVORBEHALT

14.1. Die Lieferung per Nachnahme erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und nach vollständiger Bezahlung wird das Produkt Eigentum des Vertragspartners.

ARTIKEL 15. HAFTUNG

15.1. VOLNUTRITION haftet nicht für Schäden, die aus einer Nichterfüllung ihrer Verpflichtung(en) gegenüber dem Vertragspartner entstehen. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus Garantie/Reklamation, wie in Artikel 9 beschrieben, gilt als einzige und vollständige Schadensersatzleistung. Jeder andere Anspruch auf Schadenersatz, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VOLNUTRITION oder leitenden Angestellten vor.

15.2. VOLNUTRITION haftet ebenso wenig für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitenden) Angestellten oder anderen, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt hat.

15.3. VOLNUTRITION übernimmt keine Haftung für von ihr oder in ihrem Namen erteilte Ratschläge.

15.4. Der Vertragspartner muss VOLNUTRITION immer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu klären, andernfalls entfällt der Haftungsanspruch und damit die Schadenersatzleistung.

15.5. VOLNUTRITION führt ihre Beratungstätigkeiten nach bestem Wissen, Sachverstand und Fähigkeiten aus. Es handelt sich jedoch um eine Bemühungsverpflichtung. Dies bedeutet, dass VOLNUTRITION den Erfolg und das Gelingen des Vertragspartners durch die gegebene Beratung nicht garantiert, noch den Grad, in dem das Befolgen des Ratschlags den Vertragspartner seinem/ihrem Ziel näher bringt. VOLNUTRITION haftet nicht für nicht oder unzureichend erzielte Ergebnisse.

15.6. In allen Fällen, in denen VOLNUTRITION möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, ist die Haftung von VOLNUTRITION auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung von VOLNUTRITION in einem bestimmten Fall ausgezahlt wird. Falls die Haftpflichtversicherung von VOLNUTRITION nicht zur Auszahlung übergeht, beschränkt sich die Haftung von VOLNUTRITION auf das Fünffache des Betrags, den VOLNUTRITION dem Vertragspartner in Rechnung gestellt hat.

ARTIKEL 16. HÖHERE GEWALT

16.1. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jede Umständlichkeit außerhalb des Willens und Zutuns von VOLNUTRITION verstanden, die entweder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war oder nicht, aufgrund derer die Erfüllung von VOLNUTRITION vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie Krieg, staatliche Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Fabrikations- oder Verkehrsstörungen jeglicher Art, Arbeitsstreiks, Aussperrung oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, Frostarbeit, Versäumnisse Dritter, die von VOLNUTRITION zur Durchführung des Vertrags eingeschaltet wurden (wie z.B. verspätete Lieferung durch Lieferanten), usw.

16.2. Höhere Gewalt gibt VOLNUTRITION das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, ohne zur Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein. Hinsichtlich des bereits ausgeführten Teils des Vertrags bleibt der Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet.

ARTIKEL 17. PERSONENBEZOGENE DATEN

17.1. VOLNUTRITION wird alle Daten und Informationen des Vertragspartners ausschließlich in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeiten.

ARTIKEL 18. TEILWEISE NICHTIGKEIT

18.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Vertragspartner nicht oder nicht vollständig rechtskräftig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die der Absicht der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis auf juristisch wirksame Weise so nahe wie möglich kommt.